Geschäftsbedingungen (Handel) gültig ab 1. Jänner 2008
Allgemeines. Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes der Fa. concept company , Rudolf Ertl und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages, sie gelten somit als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, so bleiben sämtliche übrigen Vereinbarungen jedenfalls aufrecht.
Vertrag. Ein Kaufvertrag erlangt für die Fa. concept company, Rudolf Ertl dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung (Auftrag) schriftlichen bestätigt. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa.. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, welche mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind unwirksam. Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind nur annähernd und unverbindlich. Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Wenn bei Vertragserfüllung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachtet wird, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfrage beim Besteller bis zu 20% überschritten werden. Sind zwecks Abgabe eines Kostenvoranschlages seitens der Fa. concept company, Rudolf Ertl besondere Leistungen, wie etwa eine Reise oder Demontagearbeiten erforderlich, so wird die Anrechnung dieser Sonderspesen vorbehalten, auch wenn die Bestellung nicht oder nur in abgeändeter Form erteilt wird. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können. Der Auftraggeber verpflichtet sich, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäfte nicht beiderseitig voll erfüllt ist, der Fa. concept company, Rudolf Ertl Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse gesendet wurde.
Preise. Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Lieferwerk, ohne Verpackung und ohne Nachlass. Sie sind ferner nur Richtpreise und gelten vorbehaltlich Preiserhöhungen durch das Lieferwerk, der Erhöhung von Lohn- und Materialkosten, Zöllen, der Änderung offizieller Wechselkurse oder sonstiger Einfuhrspesen und Steuern. Die Preise sind daher auf Grund der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden preisbildenden Faktoren kalkuliert. Eine Erhöhung derselben bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung oder Auslieferung bedingt auch eine Änderung der Preise, auch wenn eine solche Erhöhung schon innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages eintreten sollte.
Zahlungsbedingungen. Wenn schriftlich nichts anderes vereinbart wurde (im beidseitigen Einvernehmen), sind alle verrechneten Lieferungen und Leistungen bar, spesenfrei und ohne Abzug zu zahlen. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung Statt, angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers (Auftraggebers), ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber im Falle der Einmahnungen einer offenen Forderung durch die Fa. concept company, Rudolf Ertl pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,-- zuzüglich zu den anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen für verrechnete Lieferungen und Leistungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind ohne ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Zahlungen an Fa. concept company, Rudolf Ertl haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf eines der umstehend angeführten Konten oder an eine mit Inkassovollmacht ausgewiesene Person zu erfogen. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Berichtigung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust ist Fa. concept company, Rudolf Ertl berechtigt, gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB bzw. § 352 UGB Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Leitzinssatz zu verrechnen und nach ihrer Wahl auch anlässlich von geleisteten Teilzahlungen und/oder zum Ende eines Quartals dem aushaftenden Kapital zuzuschlagen. Im Falle einer solchen Säumnis ist Fa. concept company, Rudolf Ertl darüberhinaus berechtigt, die entstandenen Mahnspesen und Spesen einer veranlassten Intervention durch Inkassobüro oder Rechtsanwalt zu berechnen und gleichlautend dem Kapital zuzuschlagen. Vom Käufer (Auftraggeber) geltend gemachte Gewährleistung- und/oder Garantieansprüche berechtigen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.
Terminverlust. Dieser tritt ein, wenn der Käufer (Auftraggeber) mit einer vertragsgegenständlichen Zahlung durch mehr als zwei Wochen in Verzug gerät, und kann sodann die Fa. concept company, Rudolf Ertl den gesamten restlichen Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig stellen. Terminsverlust tritt auch ein, wenn der Käufer mit der Herausgabe von vereinbarten Wechseln oder mit der Unterfertigung von zur Finanzierung notwendigen Kreditunterlagen länger als acht Tage in Verzug ist. Weiters wird die gesamte Restforderung der Fa. concept company, Rudolf Ertl sofort zur Zahlung fällig, wenn in das Vermögen des Käufers erfolglos Exekution betrieben, die Zwangsversteigerung von Liegenschaften oder Zwangsverwaltung bewilligt wird oder wenn sich sonst irgendwie die Kreditwürdigkeit verringert. Terminverlust berechtigt die Fa. concept company, Rudolf Ertl, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferung. Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder Hergabe der vereinbarten Zahlungsmittel. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre der Fa. concept company, Rudolf Ertl entbinden diese von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen und verzichtet der Käufer in diesem Zusammenhang auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche. Die Fa. concept company, Rudolf Ertl ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen. Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist die Fa. concept company, Rudolf Ertl berechtigt, den Liefertermin neu festzulegen. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haftet der Verkäufer nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Die Lieferwerke behalten sich Konstruktions- und Formänderungen der Baumuster während der Lieferzeit vor, soweit der Verkaufsgegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert wird.
Versand. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt. Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises bzw. Einlösung etwa laufender Akzepte und etwaiger bis dahin entstandener Rechnungsbeträge für Lieferungen von Ersatzteilen für den betreffenden Kaufgegenstand Eigentum der Fa. concept company, Rudolf Ertl. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung der Fa. concept company, Rudolf Ertl unzulässig. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle Zahlungen, die er leistet, zuerst auf Reparaturkosten, dann auf Ersatzteilforderungen, dann auf Zinsen und sonstige Nebengebühren und schließlich auf den Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verrechnet werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kaufgegenstand vom Käufer auf den vollen Wert gegen alle Risken, einschließlich Feuer, zu versichern und die Versicherungspolizze zugunsten der Fa. concept company, Rudolf Ertl zu vinkulieren. Der Käufer hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen sofort - abgesehen von Notfällen - in den Reparaturwerkstätten der Fa. concept company, Rudolf Ertl oder in einer anerkannten Werkstätte des Lieferwerkes ausführen zu lassen. Festgestellt und zwischen dem Käufer und der Fa. concept company, Rudolf Ertl ausdrücklich vereinbart wird, dass der Kaufgegenstand auch im Falle der Montage auf einen Lkw oder ein sonstiges Fahrzeug oder stationäre Trägervorrichtung nicht Zubehör desselben wird und der Eigentumsvorbehalt bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises aufrecht bleibt. Für den Fall des Verkaufes oder der Pfändung des Lkws oder sonstiger Fahrzeuge verpflichtet sich der Käufer, die Fa. concept company, Rudolf Ertl zum Zweck des Abbaues des Gerätes bzw. dessen Exzidierung zu verständigen. Die Fa. concept company, Rudolf Ertl ist berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Käufers auf eine ihr geeignet erscheinende Weise, für jedermann leicht ersichtlich, als ihr Eigentum kenntlich zu machen, und nimmt der Käufer zur Kenntnis, dass die eigenmächtige Entfernung der Kenntlichmachung vor Übergang des Eigentums an dem Kaufgegenstand an ihn sofortige Fälligkeit des Kaufpreises nach sich zieht. Der Käufer anerkennt, dass das Eigentum an ausgewechselten oder neuen Teilen des Kaufgegenstandes infolge Verbindung dieser Teile mit demselben ebenfalls der Fa. concept company, Rudolf Ertl zusteht, es gilt hiefür das gleiche wie für den Kaufgegenstand. Es geht also auch das Eigentum an solchen Teilen erst mit dem Eigentum am Kaufgegenstand an den Käufer über. Ebenso verbleiben auch ausgebaute Teile des Kaufgegenstandes im Vorbehaltseigentum der Fa. concept company, Rudolf Ertl. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht gleichzeitig den Rücktritt vom Vertrag. Die Fa. concept company, Rudolf Ertl ist berechtigt, den Kaufgegenstand freihändig unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung zu veräußern.
Gewährleistung/Schadenersatz. Die Kaufgegenstände sind vom Käufer sofort bei Übernahme mit der gemäß §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand bei sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen acht Tagen ab Übernahme schriftlich detailliert gerügt werden. In Abänderung der Bestimmung des § 933 ABGB sind Gewährleistungsansprüche innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe trägt in jedem Fall der Käufer. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, hat der Kunde nur Anspruch auf Verbesserung bzw. Austausch innerhalb einer angemessenen Frist; diese kann nach Wahl der Fa. concept company, Rudolf Ertl durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der frachtfrei eingesandten Teile erfolgen. Ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Eigentum der Fa. concept company, Rudolf Ertl über, die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesonders auf Preisminderung oder Vertragsaufhebung, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zur Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages der Höhe nach begrenzt; entgangener Gewinn wird in keinem Fall ersetzt. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise, insbesonders Wartungsvorschriften und Bedienungshinweise des Herstellers zu beachten und bei Zweifelsfragen eine Stellungsnahme der Fa. concept company, Rudolf Ertl einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise, Nichteinholung einer Stellungsnahme der Fa. concept company, Rudolf Ertl oder eigenmächtige Veränderung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, haftet die Fa. concept company, Rudolf Ertl in keinem Fall. Auch wenn Maschinen und Geräte über ausdrücklichen Wunsch des Käufers ohne Schutzvorrichtung bezogen werden, ist die Fa. concept company, Rudolf Ertl von jeglicher Haftung befreit. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör. Für gebrauchte Geräte wird, wenn im Kaufvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keine Gewähr geleistet. Gebrauchte Geräte gelten wie besichtigt übernommen und gekauft. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Fa. Friedrich Berger GesmbH & Co KG oder ihrem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Anfechtung wegen Irrtums wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als sie zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen.
Garantien. Im Fall einer dem Kunden gesondert eingeräumten Garantie ist die Fa. concept company, Rudolf Ertl während der Garantiefrist zur Verbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl im Sinne der Bestimmungen des Punktes 9 verpflichtet; dies, soweit nicht durch die Vereinbarung besonderer Garantiebedingungen des Herstellers Gesondertes bestimmt ist. Ein Anspruch aus einer Garantie ist in jedem Fall dann ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht von der Fa. concept company, Rudolf Ertl stammende Ersatzteile verwendet hat.
Produkthaftung. Der Käufer übernimmt die Verpflichtung, alle Personen, denen er eine Gebrauchnahme des Produktes ermöglicht oder an die er das Produkt weiterverkauft, vollständig über die ihm ausgefolgten und ihm zur Kenntnis gebrachten Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Warnungen vor Betriebsgefahren zu informieren und eine solche Verpflichtung an Käufer zu überbinden.
Stornierung. Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die Fa. concept company, Rudolf Ertl - unbenommen ihres Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen - berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 15% des Kaufpreises zu verlangen. Ein diesbezügliches Wahlrecht steht dem Käufer nicht zu.
Sonstige Bestimmungen. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt (bzw. verstoßen) so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Vereinbarung durch eine wirksame ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand und anwendbares Recht. Erfüllungsort für beide Teile ist Ohlsdorf. Es wird von den Vertragsteilen ausschließlich die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Gmunden für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag gem. § 104 JN vereinbart. Es gilt österreichisches materielles Recht, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
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